Zuschuss und Kosten

Für die Beratung einer Ernährungsfachkraft


Zuschuss und Kosten

Durch mein Studium und meine kontinuierliche Fortbildung bin ich als Ernährungstherapeutin qualifiziert & zertifiziert. Dadurch haben die Krankenkassen die Möglichkeit, meine Beratungsleistungen bis zu 100 % zu bezuschussen.

Fragen Sie Ihre Krankenkasse, inwieweit die Kosten für die Beratung (§ 20 SGB V) oder Therapie (§ 43 SGB V) übernommen werden können.

Der Zuschuss zur Ernährungsberatung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Zur Prüfung der Kostenübernahme und Ermittlung Ihres Eigenanteils benötigt Ihre Krankenkasse meinen Kostenvoranschlag mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (Attest). 

Gerne übernehme ich für Sie die Beantragung bei Ihrer Krankenkasse. Bitte schicken Sie mir dazu eine Einverständniserklärung mit.

Vorgehensweise zur Beantragung bei Ihrer Krankenkasse:

1.) Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und lassen Sie sich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
2.) Schicken Sie mir diese Bescheinigung, damit ich einen Kostenvoranschlag erstellen kann.
3.) Nach Eingang dieser beiden Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie die Entscheidung per Post und können mich zur Terminvereinbarung kontaktieren.
Wenn ich die Unterlagen direkt für Sie bei der Krankenkasse einreichen darf, benötige ich zusätzlich Ihre Einverständniserklärung.

 

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Rechenbeispiel für eine Ernährungstherapie (z.B. bei Adipositas oder Lebensmittelunverträglichkeit):

1 Erstgespräch 60 Minuten + 4 Folgeberatungen 45 Minuten = 480 Euro für 5 Termine

Bei einem Zuschuss der Kasse von 90 % zahlen Sie für 5 Termine nur 48 Euro!

Bei einem Zuschuss der Kasse von 80 % zahlen Sie für 5 Termine nur 96 Euro!

usw.


In der Regel kann ich nicht direkt mit den Kassen abrechnen. Daher erhalten Sie bei Abschluss der Beratung/Therapie eine Rechnung, die Sie bitte direkt an mich begleichen. Um den Zuschuss Ihrer Kasse zu erhalten, reichen Sie diese Rechnung und den entsprechenden Kontoauszug bei Ihrer Kasse ein. Eine Genehmigung ist jedoch vorab zu prüfen (s.o.). Unterlagen zu meiner Qualifikation stelle ich Ihnen oder Ihrer Krankenkasse gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mich an, wenn Sie weitere Informationen zur Beantragung brauchen.

 

Stundensatz Beratung/Prävention und Therapie:

Erstgespräch     60 Minuten  - 120 Euro

Folgegespräch   45 Minuten  -  90 Euro

 

Vortrag/Kurs/BGF   -   nach Vereinbarung

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